1. Geltungsbereich
Die Gastro Theme AG ist der Betreiber des In & Out Sports Fitnesscenters. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für die Benutzung der Anlage und Einrichtungen des In & Out Sports Fitnesscenters.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung sind Vertragsbestandteil und für jedes Mitglied bindend.

2. Bedingungen
2.1 Der Betreiber stellt den Mitgliedern ihre Anlage und Einrichtungen während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die betreuten Öffnungszeiten werden während den Monaten Juli und August gekürzt.
2.2 Die Fitnessmaschinen müssen sachgemäss benutzt werden. Übermässige Lärmentwicklung und störende Geräusche sind zu vermeiden.
2.3 Die Benutzung beschränkt sich auf die Dauer des Vertrages. Die Hausordnung, welche ein integrierter Vertragsbestandteil darstellt, ist einzuhalten.
2.4 Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kinder und Tiere ist nicht erlaubt.
2.5 Im Fitnesscenter gelten folgende Bekleidungsvorschriften: Trainingsanzug mit Oberkleidung und Turnschuhe. Die Bekleidung sowie die Schuhe müssen sauber sein. Ein Frottiertuch als Unterlage ist obligatorisch!

3. Aktuelle Allgemeine Vertragsbedingungen
Mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen akzeptiert das Mitglied die AGB. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese bei Bedarf zu ändern. Eine aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf www.inandoutsports.ch abrufbar . Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren.

4. Mitgliedschaft
4.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Im Fitnesscenter sowie dem Wellnessbereich sind Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr zugelassen. Minderjährige müssen zusätzlich zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung für Jugendliche bis 18 Jahre einreichen. Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert.
4.2 Das Mitglied versichert, dass es mit der Handhabung der Fitnessgeräte vertraut ist, ohne Aufsicht und eigenständig trainieren kann. Wenn nicht, hat es jederzeit die Möglichkeit eine kostenlose Instruktion zu vereinbaren,
4.3 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Zutrittskontrolle zu der Anlage und den Einrichtungen des In & Out Sports Fitnesscenters und des Wellnessbereiches eine Fotografie von ihm erstellt wird. Diese Fotografie dient ausschliesslich zur visuellen Zutrittskontrolle und wird lediglich für diesen Zweck gespeichert und nicht weiterverwendet. Das Bild wird nach Ablauf eines Jahres seit Vertragsauflösung gelöscht.
4.4 Eine laufende Mitgliedschaft kann nicht gekündigt werden. Ausnahmen bilden ein Umzug des Mitglieds (siehe 12.3), eine ärztliche Trainingsdispens (siehe 12.4) sowie ein Hausverbot (siehe 13.). Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

5. Angebot und Preise
5.1 Der Betreiber bietet unterschiedliche Leistungen und Mitgliedschaften an. Das Angebot richtet sich nach den einzelnen Mitgliedschaften. Alle übrigen in der Anlage angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen. Details sind der Preisliste zu entnehmen. Diese ist jederzeit auf www.inandoutspors.ch abrufbar und kann von dem Betreiber zu jeder Zeit geändert werden. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Preise zu informieren.
5.2 Alle Preise gelten, wenn nichts anderes vermerkt ist, in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer.

6. Mitgliederausweis
6.1 Dem Mitglied steht als Mitgliederausweis eine Mitgliederkarte (CHF 50.00) zur Verfügung.
6.2 Der Mitgliederausweis wird bei Abschluss einer Mitgliedschaft mit dem oben genannten Betrag in Rechnung gestellt.
6.3 Bei Verlust oder Defekt muss das Mitglied den Betreiber informieren und einen neuen Mitgliederausweis erwerben. Für allfällige Schäden haftet die Person, auf deren Namen der Ausweis lautet.
6.4 Bei Missbrauch des Zutrittsausweises (Fremdübertragung, 2 und mehr Personen auf einen Ausweis reinlassen oder dergleichen) wird auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr (Busse) von CHF 250.- ausgestellt. In & Out Sports behält sich das Recht vor, wegen Hausfriedensbruch Strafanzeige zu erstatten und/oder einen Ausschluss ohne Vorankündigung und ohne Beitragsrückzahlung zu vollziehen.

7. Gesundheitszustand
Falls in den letzten zwei Jahren nicht regelmässig Sport getrieben wurde, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist, in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag und/oder ein ärztlicher Eingriff (Operation etc.) stattgefunden hat, empfiehlt sich vor der Trainingsaufnahme eine ärztliche Untersuchung.

 

9. Zahlung
9.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag (oder Raten) ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung fällig und zu bezahlen. Für die Fälligkeiten von Ratenzahlungen gelten die besonderen Bestimmungen im Anhang des Vertrages. Befindet sich das Mitglied mit einer (oder mehreren) Ratenzahlung(en) in Verzug, so kann In & Out Sports entweder die fällige(n) Ratenzahlung(en) oder den Restbetrag bis zum Ende der Vertragsdauer in einer einmaligen Zahlung fordern oder aber vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungstermine wird pro Mahnung eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.
9.2 Die am Empfang verfügbaren Zahlungsmodalitäten sind Barzahlung oder Twint.

10. Haftung
10.1 Die Benutzung der Anlage und Einrichtungen des In & Out Sports Fitnesscenters sowie des Wellnessbereiches erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung des Betreibers oder dessen Personals ausgeschlossen.
10.2 Wird durch unsachgemässe Behandlung der Anlage und Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied gegenüber des Betreibers für den verursachten Schaden. Eltern haften für ihre Kinder.
10.3 Der Betreiber haftet nicht für den Verlust jeglicher persönlicher Gegenstände. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder Diebstahl in der Anlage und den Einrichtungen des In & Out Sports Fitnesscenters sowie des Wellnessbereiches. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Mitglieds.

11. Öffnungszeiten
Die Anlage und Einrichtungen des In & Out Sports Fitnesscenters  sind mit Ausnahme von Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung usw. täglich während der Öffnungszeiten geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen (Revisionen, Unterhalts- oder Bauarbeiten) und/oder bei Öffnungszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.
12. Nichtbenutzung, Timestop und Rückerstattungen
12.1 Nichtbenutzung der Anlage und Einrichtungen oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags.
12.2 Der Betreiber bietet ihren Mitgliedern unter bestimmten Bedingungen das Anrecht auf einen Timestop. Ein Timestop ist eine Hinterlegung der Mitgliedschaft für eine bestimmte Zeitdauer. Bei einer Hinterlegung der Mitgliedschaft wird diese um die vereinbarte Zeit verlängert.

Ein Timestop (Hinterlegung der Mitgliedschaft) wird gewährt:
– Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfall.
– Bei einem bescheinigten Ausbildungsaufenthalt im Ausland von mehr als 28 Tagen Dauer.
– Bei einem beruflichen Aufenthalt im Ausland von mehr als 28 Tagen Dauer.
– Bei Schwanger- und Mutterschaft (maximal 14 Wochen). Bei längerem Unterbruch muss ein Arztzeugnis vorgelegt werden.

Alle anderen Gründe berechtigen nicht zum Bezug eines Timestops. Der Timestop muss vor Abwesenheit zusammen mit der entsprechenden Bestätigung am Empfang beantragt werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Unfall/Krankheit oder Schwangerschaft/Mutterschaft möglich. Eine Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Mitgliedschaft angerechnet.
Eine finanzielle Rückerstattung ist ausgeschlossen. Bei Missbrauch behält sich der Betreiber das Recht vor, sofort und ohne Rückerstattung vom Vertrag zurückzutreten und die Mitgliedschaft zu kündigen.
12.3 Bei einem Umzug des Mitglieds sind Rückerstattungen bezahlter Beiträge möglich, sofern der neue Wohnort mehr als 30 km vom In & Out Sports Fitnesscenter entfernt ist. Der Mitgliedschaftsbeitrag wird pro rata temporis für die Restlaufzeit des Vertrages zurückvergütet, wobei davon eine Administrationsgebühr von CHF 60.00 in Abzug gebracht wird. Der schriftlichen Kündigung muss die neue Wohnortbescheinigung beigelegt werden.

13. Zuwiderhandlungen/ Hausverbot
In & Out Sports behält sich das Recht vor, gegenüber Mitgliedern die sich trotz Verwarnung nicht an die Vorschriften halten oder das Ansehen des Fitnesscenters stören, den Mitgliedschaftsvertrag vorzeitig aufzulösen. Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Hausordnung oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots und/ oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Mitgliederausweises, bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
14. Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben. Es obliegt der Verantwortung des Mitglieds, sich über die aktuell geltenden Bedingungen und die aktuell geltende Hausordnung zu informieren. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

15. Datenschutz
Wir achten auf das Recht auf Privatsphäre. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Betreiber Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen oder der Mitgliedschaftsdurchführung ergeben, in erforderlichem Umfang und Umgang speichert. Selbstverständlich werden diese Daten nicht an Dritte weitergegeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht werden auch die entsprechenden Mitgliederdaten gelöscht, sofern diese nicht mehr aktiv sind.

16. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand
Es gilt Schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Tafers

Gültig per 1. September 2016